Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
1.1 Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen im Einzelfall kommen Verträge über Beratungsaufträge, Coachings und Veranstaltungen mit Stefanie Indrejak – nachfolgend: Veranstalterin – ausschließlich nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen zustande.
1.2 Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebenden* bzw. Teilnehmers* (nachfolgend: Teilnehmende) sind nur dann verbindlich, wenn die Veranstalterin sie ausdrücklich anerkannt hat; dies muss schriftlich erfolgen. Diese Bedingungen gelten auch dann, wenn die Veranstalterin in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Teilnehmenden ihre Leistung vorbehaltlos erbringt.
2. Anmeldung
2.1 Mit der Anmeldung erkennen die Teilnehmenden diese Teilnahmebedingungen ausdrücklich an.
2.2 Die Anmeldung kann telefonisch, schriftlich, per Fax, E-Mail oder über die Website der Veranstalterin erfolgen. Die Anmeldungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.
2.3 Mit der schriftlichen Anmeldebestätigung/Einladung, die dem Auftraggebenden im Regelfall spätestens bis zu zwei Wochen vor Lehrgangsbeginn zugeht, kommt der Vertrag über den Workshop / das Training / das Coaching etc. zustande.
2.4 Sollte eine Anmeldung durch die Teilnehmenden so kurzfristig erfolgen, dass eine schriftliche Anmeldebestätigung nicht mehr möglich ist, gilt der Vertrag als geschlossen, wenn die Anmeldung/Einladung zum Lehrgang gegenüber den Teilnehmenden in anderer geeigneter Weise bestätigt wird. Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt wurde, bevor Sie das Widerrufsrecht ausgeübt haben.
3. Leistungsbeschreibung und Änderungen des Veranstaltungsangebots
3.1 Der Inhalt und die Durchführung des Lehrgangs richten sich nach der Leistungsbeschreibung, wie sie in dem jeweils aktuellen Veranstaltungskatalog oder in entsprechenden Sonderangeboten / Individualangeboten aufgeführt bzw. veröffentlicht ist und die insoweit Bestandteil des Vertrages ist.
3.2 Die Veranstalterin ist berechtigt, Änderungen aus fachlichen Gründen wie Weiterentwicklung, Aktualisierung und/oder didaktische Verbesserungen vorzunehmen, insofern sie den Kern des Lehrgangsziels nicht grundlegend verändern. Sie behält sich außerdem vor, kurzfristig Ort und Raum der angekündigten Veranstaltung, soweit dies den Teilnehmenden zumutbar ist, zu ändern.
3.3 Gleiches gilt auch für einen Ersatz der angekündigten Dozentin durch einen gleich qualifizierten (aufgrund Erkrankung oder sonstiger Verhinderung aus wichtigem Grund etc.) und/oder Verschiebungen im Ablaufplan aus triftigem Grund. In derartigen Fällen wird sich die Veranstalterin bemühen, die Teilnehmenden rechtzeitig über die Änderungen zu unterrichten.
3.4 Die Teilnehmenden eines Trainings erhalten auf Wunsch im Anschluss ein Zertifikat als Teilnahmebestätigung.
3.5 Veranstaltungszeiten: Die Zeiten werden Ihnen jeweils mit der Auftragsbestätigung mitgeteilt, bzw. individuell vereinbart. In der Regel von 9.00 bis 16.00 Uhr.
3.6 Anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten, etc. sind gegen Rechnungslegung seitens Stefanie Indrejak vom Auftraggeber zusätzlich zu erstatten. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, Reise- und Unterbringungskosten im üblichen Rahmen zu erstatten. (Bahn- und Flugreisen 1. Klasse einschließlich Aufgabegepäck, Kilometerpauschale von € 0,70 zzgl. MwSt., Übernachtungskosten in adäquaten Business-Hotels inklusive Frühstück entsprechend der tagesaktuellen Preise in der Nähe des Ausführungsortes)
4. Absage von Veranstaltungen:
4.1 Die Veranstalterin behält sich die Absage von Veranstaltungen aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, z. B. bei kurzfristigem Ausfall der Dozentin (wie Krankheit, Unfall etc.), bei Nichterreichen der vom jeweiligen Veranstaltungstyp abhängigen und nicht kostendeckender Teilnehmerzahl, höherer Gewalt oder gleichartiger Gründe, vor.
4.2 In jedem Fall ist die Veranstalterin bemüht, Absagen an die in der Anmeldung genannte Adresse so rechtzeitig wie möglich schriftlich mitzuteilen. Sollte dies aus zeitlichen Gründen nicht mehr möglich sein, kann die Benachrichtigung auch mündlich erfolgen.
4.3 Bei einer Absage durch die Veranstalterin wird diese jedoch vorrangig versuchen, die Teilnehmenden auf einen anderen Veranstaltungstermin umzubuchen, sofern die Teilnehmenden einverstanden sind.
4.4 Muss eine Veranstaltung abgesagt werden und können die Teilnehmenden nicht auf einen anderen von der Veranstalterin angebotene Veranstaltung ausweichen, werden die bereits bezahlten Honorare erstattet.
4.5 Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche gleich welcher Art, der Ersatz von vergeblichen Aufwendungen und sonstigen Nachteilen, sind ausgeschlossen, außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens der Veranstalterin.
5. Gebühren, Zahlungsverfahren und -verzug
5.1 Die Rechnung wird dem Auftraggebenden/ den Teilnehmenden nach der Veranstaltung zugestellt und wird sofort fällig.
5.2 Eine Änderung des bei der Anmeldung angegebenen Rechnungs-/Lastschriftempfängers ist in der Regel rückwirkend nicht möglich. Geraten die Auftraggebenden oder die Teilnehmenden trotz Mahnung in Verzug, kann die Veranstalterin den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Das Recht der Veranstalterin, Schadenersatz und Verzugsschaden geltend zu machen, bleibt unberührt.
6. Stornobedingungen
6.1 Stornierungen müssen schriftlich erfolgen. Die jeweiligen Sornofristen werden im Angebot beschrieben. Wenn keine Stornofristen genannt werden, gelten diese:
Bei Absage gebuchter Termine zwischen 12 – 4 Wochen vor dem verbindlich vereinbarten Termin berechnen wir ein Ausfallhonorar von 50% des vereinbarten Honorars, wenn wir die Termine nicht neu vergeben können. Bei Absage innerhalb von 4 Wochen vor dem verbindlich vereinbarten Termin berechnen wir ein Ausfallhonorar von 100 % des vereinbarten Honorars.
Die Kosten für bereits gebuchte und nicht stornierbare oder anderweitig verwendbare Flüge, Zugfahrten oder Mietwagen übernimmt in jedem Fall der absagende Auftraggebende.
Bei kurzfristiger Absage von Offline-Veranstaltungen wegen Corona ermöglichen wir ohne weiteren Preisaufschlag die Online-Durchführung. Andernfalls werden die oben genannten Ausfallhonorare fällig.
Bei Nichterscheinen oder spontanen Absagen von Teilnehmenden (gleich aus welchem Grund) ist die volle Gebühr zu entrichten. Sollten Teilnehmende verhindert sein, ist jedoch die Teilnahme einer Ersatzperson nach Absprache ohne Aufpreis möglich.
6.2 Die Rücktrittserklärung ist schriftlich an folgende Anschrift zu richten:
Stefanie Indrejak
Alter Postweg 55 G
21220 Seevetal
oder an info@stefanie-indrejak.de
Maßgebend ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei der Veranstalterin.
6.3 Nach der Stornierung des Vertrags werden eventuell erfolgte Zahlungen zurückerstattet. Bei späterem Rücktritt oder Nichterscheinen wird die volle Teilnahmegebühr berechnet. Ein Ersatzteilnehmer kann jedoch benannt werden.
6.4 Das Recht auf außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von dieser Regelung unberührt. Der Nachweis eines wichtigen Grundes muss der Veranstalterin spätestens innerhalb von 10 Tagen ab Kenntniserlangung schriftlich zugehen. Andernfalls ist das Recht verwirkt.
7. Nicht in Anspruch genommene Einzelleistungen
Die Erstattung von nicht in Anspruch genommenen Einzelleistungen ist nicht möglich; es besteht insbesondere kein Anspruch auf Ersatz von Teilnehmenden versäumten Veranstaltungstages oder Teilen hiervon.
8. Urheberrechte
Die Seminarunterlagen und Präsentationen sind urheberrechtlich geschützt. Jegliche Vervielfältigung, Weitergabe an Dritte oder sonstige Nutzung als zur persönlichen Information der Teilnehmenden ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Veranstalter zulässig.
9. Ausschluss der Teilnehmenden aus besonderen Gründen
Die Veranstalterin ist berechtigt, Teilnehmende von der weiteren Teilnahme an der Veranstaltung auszuschließen, wenn die Teilnehmenden vorsätzlich oder grob fahrlässig gegen ihre Teilnehmerverpflichtungen verstoßen und einen Anspruch daran einen gegebenenfalls durch die Teilnehmenden zu verantwortenden Schaden ersetzen zu lassen. Insoweit behält sich die Veranstalterin die Geltendmachung von Schadensersatzforderungen ausdrücklich vor. Es besteht im Falle des berechtigten Ausschlusses der Teilnehmenden kein Anspruch auf Rückzahlung bereits entrichteter Teilnahmegebühren und Honorare.
10. Haftung
10.1 Die Teilnahme an Veranstaltungen sowie die Nutzung von Räumlichkeiten erfolgen auf eigene Gefahr. Ebenso gilt dies für Verletzungen die durch Übungen bei der aktiven Veranstaltungsgestaltung in und außerhalb der Räumlichkeiten, während der Veranstaltung entstanden sind. Die Teilnahme an Veranstaltungen, insbesondere an interaktiven Übungen, erfolgt eigenverantwortlich. Die Teilnehmenden sind verpflichtet, auf ihre körperlichen und gesundheitlichen Grenzen zu achten und im Zweifel auf eine Teilnahme an einzelnen Übungen zu verzichten.
10.2 Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Stefanie Indrejak keine Verantwortung für Unfälle, die sich auf dem Weg des Kunden zum und vom Seminarort ereignen, übernimmt. Als Seminarort gilt jeder Ort, der mit dem Auftraggeber vereinbart oder als Ausführungsstandort ausgewählt wurde. Handelt es sich dabei um Trainingsräume in einem Gebäude, so beginnt und endet der Weg des Kunden am allgemeinen Eingang zu den Trainingsräumen.
10.3 Schadensersatzansprüche der Teilnehmenden, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z. B. bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei Körperschaden oder bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
10.4 Kurse und sonstigen Dienstleistungen werden von sorgfältig durch von Stefanie Indrejak ausgewählte Trainer und Berater nach bestem Wissen und Gewissen vorbereitet und durchgeführt. Sie übernimmt keine Haftung für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit in Bezug auf die Trainingsunterlagen und die Durchführung des Trainings oder der erbrachten sonstigen Dienstleistung.
10.5 Stefanie Indrejak haftet auf Schadensersatz unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist eine Haftung für Schäden, die durch leichte Fahrlässigkeit verursacht wurden, ausgeschlossen.
10.6 Eine wesentliche Vertragspflicht liegt vor, wenn sich die Pflichtverletzung auf eine Pflicht bezieht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertraut hat und vertrauen durfte. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die Stefanie Indrejak zu vertreten hat, oder bei zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
10.7 Soweit der Schadensersatzanspruch Stefanie Indrejak gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung ihrer Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
11. Datenerfassung und Datenschutz
Die mit der Anmeldung bei der Veranstalterin eingehenden Daten der Teilnehmenden wie z. B. Name, Telekommunikationsdaten und Adresse des Wohn- bzw. Geschäftssitzes, werden für interne Zwecke im Rahmen der Abwicklung und -abrechnung in maschinenlesbarer Form gespeichert und verwendet sowie für künftige Veranstaltungen, und eigene Werbezwecke genutzt. Die Speicherung erfolgt unter strikter Beachtung der DSGVO. Teilnehmende können der Verwendung seiner Daten jedoch jederzeit schriftlich widersprechen.
12. Bildmaterial und Rezensionen
Die Veranstalterin behält sich vor, Bildmaterial aus den Veranstaltungen und Beschreibung der durchgeführten Maßnahmen, sowie das Firmenlogo der Teilnehmenden/ Auftraggeber bzw. ausformulierte Feedbacks, entsprechend der Feedbackbögen oder separat schriftlich mitgeteilte Rückmeldungen, als Referenzprojekt zu veröffentlichen. Dies wird z.B. auf der Homepage der Veranstalterin, im Internet, in sozialen Netzwerken oder per Email öffentlich zur Verfügung stehen. Sollte der Auftraggeber / Teilnehmende damit nicht einverstanden sein, so besteht die Möglichkeit der Verwendung stets schriftlich zu widersprechen.
Diese AGB gelten ab 22.11.2023. Die früheren Bedingungen verlieren zu diesem Zeitpunkt ihre Gültigkeit.